Exklusives Neubauprojekt als Steuersparmodell

4 Mehrparteienhäuser
16 Wohneinheiten
20 Außenstellplätze

Die Lage

Leben und Wohnen in Eversten

Eversten ist ein vielseitiger und grüner Stadtteil im Westen Oldenburgs, der für seine hohe Lebensqualität, gute Infrastruktur und familienfreundliche Atmosphäre geschätzt wird.

Mit rund 25.000 Einwohnern vereint Eversten urbanes Wohnen mit naturnaher Umgebung. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kitas und Sportvereine sorgen für ein attraktives Wohnumfeld. Der Stadtteil ist geprägt von weitläufigen Grünflächen, darunter der beliebte Eversten Holz, sowie einer guten medizinischen Versorgung. Dank der hervorragenden Verkehrsanbindung in die Oldenburger Innenstadt und zur Autobahn ist Eversten gleichermaßen attraktiv für Familien, Berufspendler und Studierende.

Mayer & Dau Immobilien - Vechta Luftaufnahme

Beschreibung

Ein zukunftsweisendes Neubauprojekt im Herzen der Stadt

Mit dem Wohnquartier Eversten entsteht ein modernes Neubauprojekt in einem der beliebtesten Stadtteile Oldenburgs. Die ruhige, grüne Lage und die hervorragende Anbindung machen das Ensemble zu einem idealen Ort für urbanes Wohnen mit hoher Lebensqualität.

Auf dem ca. 3.200 m² großen Grundstück werden in vier architektonisch aufeinander abgestimmten Mehrfamilienhäusern insgesamt 16 hochwertige Wohneinheiten realisiert. Die zeitgemäße Planung vereint Funktionalität, Energieeffizienz und stilvolle Architektur zu einem zukunftsweisenden Wohnkonzept.

Das Projekt steht für nachhaltige Stadtentwicklung in einem traditionsreichen Umfeld und wird von einem erfahrenen Bauunternehmen mit höchsten Qualitätsansprüchen umgesetzt.

Wohnquartier Eversten - Ansicht: Terasse/Garten

Ansicht: Terasse/Garten

Profitieren Sie von der Gelegenheit, in eine zukunftssichere Immobilie mit hoher Wertstabilität und überzeugenden Renditemöglichkeiten zu investieren.

Visualisierungen

Von der Idee zur Realität
Wohnquartier Eversten - Ansicht: Terasse/Garten

Ansicht: Terasse/Garten

Wohnquartier Eversten - Ansicht: Terasse/Garten

Ansicht: Terasse/Garten

Wohnquartier Eversten - Ansicht: Wohn- und Essbereich

Ansicht: Wohn- und Essbereich

Wohnquartier Eversten - Ansicht: Wohn- und Essbereich

Ansicht: Wohn- und Essbereich

Wohnquartier Eversten - Ansicht: Badezimmer

Ansicht: Badezimmer

Wohnquartier Eversten - Ansicht: Schlafzimmer

Ansicht: Schlafzimmer

Jetzt in Neubau-Immobilien investieren und Steuern sparen!

Wohnquartier Eversten - Ansicht: Terasse/Garten

Ansicht: Terasse/Garten

  • Gebäudeabschreibung von über 50 % in den ersten 10 Jahren möglich
  • Degressive Abschreibung mit 5 % (§7 EStG)
  • Sonderabschreibung mit 5 % (§7b EStG)
  • Fördermöglichkeiten durch KfW/NBank

Beispielhafte Renditekalkulation für Investoren*:

Betrachtung 1. Jahr

Kaufpreis: 1.350.000 €
5000€ pro m²
270 m² Wohnfläche

– Ihr Steuersatz angenommen 40%
-10 % AFA für die ersten 4 Jahre, danach 5 % AFA

Beispielhafte Kreditrate monatlich gesamt:
z.B. 5.600 € je nach Tilgung
Miete monatlich: 4.300 € kalt
AFA Zuschuss: z.B. 4.500€ pro Monat
(je nach persönlichem Steuersatz)

*Keine Steuerberatung – bitte lassen Sie diese Berechnung von Ihrem Steuerberater überprüfen.

Häufige Fragen

Ja, eine Kombination der beiden Abschreibungen ist erlaubt und ergibt einen immensen Steuervorteil. Für Objekte, die den Standard „Effizienzhaus KfW 40 – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ erfüllen, ist eine Gebäudeabschreibung von über 50 % in den ersten 10 Jahren möglich.
Die Anwendung der degressiven AfA ist für alle Erwerber sowie Ersteller von wohnwirtschaftlichen Neubauimmobilien bis zur vollständigen Abschreibung der Immobilie möglich. Maßgeblich ist, dass der Baubeginn oder Erwerb zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegt. Nach einigen Jahren kann es günstiger sein wieder zur linearen AfA von 3 % zu wechseln.
Die degressive Gebäudeabschreibung beträgt 5 %. Damit ist sie deutlich höher, als die lineare AfA, mit der aktuell 3 Prozent der Investitionssumme abgeschrieben werden können.
Ja, es ist möglich, von der degressiven AfA zu einer linearen Abschreibung zu wechseln.
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die degressive Abschreibung zeitanteilig. Ab dann ist die volle Abschreibung möglich.
In jedem Fall ist es ratsam, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Die persönliche steuerliche Situation ist immer hoch individuell und verlangt daher eine individuelle Betrachtung durch einen Experten.
Die lineare AfA ermöglicht eine gleichbleibende Abschreibung über den gesamten Abschreibungszeitraum einer Immobilie. Dabei liegt der Abschreibung immer die komplette Investitionssumme zugrunde. Bei Neubauten beträgt die lineare Abschreibung derzeit 3 Prozent.
Die degressive Abschreibung hat mit anfänglich 5 % einen deutlich höheren AfA-Satz. In den folgenden Jahren erfolgt die Berechnung jedoch nur auf den jeweils abschreibungsfähigen Restwert der Immobilie.

Die degressive AfA und Sonder-AfA werden ausschließlich für neu gebaute Wohngebäude und Wohnungen ermöglicht, die vermietet sind. Das Objekt muss vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Das Objekt muss mindestens zehn Jahre lang nachweisbar vermietet sein.

Für bestehende Immobilien gibt es andere Abschreibungsmöglichkeiten. Die nicht vergleichbar attraktiv sind.

Kontakt

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